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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) der Tavadec SA, CHE106.275.352 (nachfolgend "Tavadec" oder "wir"), sind für alle von Tavadec erbrachten Leistungen und Warenlieferungen verbindlich. Sie sind in keinem Fall für die Ausführung von Arbeiten oder die Erbringung von Dienstleistungen vorgesehen.

1. Anwendung

Unter der Voraussetzung, dass diese Bedingungen nicht durch schriftliche Vereinbarungen geändert oder ergänzt wurden, sind sie für alle Kaufverträge absolut gültig. Andere Bestimmungen und Bedingungen in den Unterlagen des Kunden sind nur gültig, wenn sie vorher von uns schriftlich akzeptiert wurden.

 

2. Angebote

Alle unsere Angebote sind unverbindlich und drei Monate lang gültig. Durch die Annahme eines Angebots oder einer Bestellung gelten diese AGB als vom Kunden akzeptiert. Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an den von uns erstellten Zeichnungen und anderen Unterlagen sowie das Urheberrecht an den Modellen vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht verwertet oder Dritten zugänglich gemacht werden.

 

3. Vertragsabschluss durch Auftragsbestätigung

Eine Bestellung ist nur dann gültig, wenn sie von uns angenommen und schriftlich bestätigt wurde (Vertragsabschluss). Die Lieferung als solche gilt ebenfalls als Auftragsbestätigung, in der die Gründe für den Vertrag festgelegt werden. Jeder Bestellung müssen entsprechende Zeichnungen mit lesbaren Maßen und Toleranzen beigefügt werden. Sofern der Kunde nichts anderes verlangt, gelten die handelsüblichen Toleranzen und die jeweiligen gültigen DINs.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich - sofern nicht anders vereinbart - in Schweizer Franken (CHF), netto, ab Werk (EXW CH-2710 Tavannes, Incoterms 2010), ohne Versicherung, ohne Verpackung und ohne Mehrwertsteuer. Die Preise sind Festpreise; die Firma Tavadec ist jedoch berechtigt, die Preise für noch nicht erfolgte Lieferungen bei Änderung der massgebenden Berechnungsgrundlagen, insbesondere bei Währungsumstellungen, anzupassen. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto und ohne Skonto oder sonstige Abzüge zu zahlen. Allfällige Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Die Verrechnung von irgendwelchen Gegenforderungen des Kunden mit unseren Forderungen ist ausgeschlossen. Die Abtretung von Forderungen, die gegen uns geltend gemacht werden, ist nicht zulässig. Die Zahlungen sind unabhängig von einer allfälligen Nichtlieferung oder von behaupteten Gegenforderungen zu leisten. Eine Zurückhaltung der Zahlung ist nicht zulässig. Wir sind berechtigt, die Beseitigung etwaiger Mängel zu verweigern, solange der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist. Der Kaufpreis ist auch dann zu zahlen, wenn sich der Kunde mit der Annahme in Verzug befindet. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung von Tavadec in Verzug. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe des Diskontsatzes der Schweizerischen Nationalbank zuzüglich 5% zu berechnen. Pro Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 20,00 CHF berechnet. Bei allfälligem Zahlungsverzug oder Liquiditätsproblemen des Kunden ist Tavadec berechtigt, für weitere Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen und nur gegen Vorauszahlung zu liefern, auch wenn bei Vertragsabschluss andere Zahlungs- und Lieferbedingungen vereinbart wurden, ohne selbst in Verzug zu geraten. Der Zahlungsverzug des Kunden hat die sofortige Fälligkeit sämtlicher Forderungen von Tavadec gegenüber diesem Kunden zur Folge. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt Tavadec, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen. Tavadec ist auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Waren des Kunden zu verlangen, wenn das Eigentumsrecht an diesen Waren vor der Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden übergegangen ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.

 

5. Tools

Die Beteiligung an den Werkzeugkosten wird separat durch den Preis der Teile berechnet. Er ist bei Standardwerkzeugen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, bei Sonderwerkzeugen, die nach Bestätigung berechnet werden, jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Auftragsbestätigung. Das Werkzeug bleibt unser Eigentum und in unserem Besitz, auch wenn der Kunde sich an den Werkzeugkosten beteiligt hat. Die Kosten für Wartung und angemessene Lagerung gehen zu unseren Lasten, Renovierungskosten und Kosten für zeichnungsbezogene Änderungen gehen zu Lasten des Kunden. Wenn innerhalb von fünf Jahren kein neuer Auftrag erteilt wird, sind wir berechtigt, Werkzeuge zu vernichten.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Firma Tavadec ist verpflichtet, die Produkte zurückzunehmen; der Kunde ist verpflichtet, sie zurückzusenden. Das Eigentum von Tavadec geht in Bezug auf die vom Kunden verarbeiteten oder weiterveräußerten Produkte nicht verloren; das Miteigentum an der neuen Ware wird in Höhe des unbezahlten Rechnungsbetrags erworben. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für Tavadec. Der Kunde muss die Produkte bis zur vollständigen Bezahlung auf eigene Kosten ordnungsgemäß versichern und instand halten. Der Kunde wird im Übrigen alle Massnahmen ergreifen, damit das Eigentumsrecht von Tavadec weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Mit Vertragsabschluss hat der Kunde in jedem Fall seine Forderungen aus einem Weiterverkauf an Tavadec zu übertragen. Der Kunde ist berechtigt, diese Forderungen nach der Übertragung einzuziehen. Das Recht von Tavadec, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; Tavadec verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. Ist dies der Fall, kann Tavadec verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und die Gläubiger bekannt gibt, alle zur Einziehung erforderlichen Angaben macht, die entsprechenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Der Kunde ist verpflichtet, an den notwendigen Massnahmen zum Schutz des Eigentums von Tavadec mitzuwirken. Insbesondere hat der Kunde bei Vertragsabschluss Tavadec die Zustimmung zu erteilen, den Eigentumsvorbehalt im Register für Eigentumsvorbehaltsverträge einzutragen. Der Kunde darf die gelieferten Produkte weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung und Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, Tavadec unverzüglich zu informieren und Tavadec alle Informationen und Unterlagen zukommen zu lassen, die zur Wahrung seiner Rechte erforderlich sind. Polizeibeamte oder Dritte sind über das Eigentumsrecht von Tavadec zu informieren.

 

7. Lieferfristen

Wir sind stets bemüht, unsere Lieferfristen einzuhalten, können hierfür jedoch keine Garantie übernehmen. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Hindernisse auftreten, die Tavadec nicht ohne weiteres abwenden kann (wie insbesondere Streiks und Aussperrungen), unabhängig davon, ob diese Hindernisse bei uns oder bei einem unserer Lieferanten eintreten. Ein etwaiger Verzögerungsschaden bleibt auf den Wert der Lieferung beschränkt. Indirekte Verzugsschäden, Kosten für Deckungskäufe, entgangener Gewinn und Schäden durch Betriebsunterbrechung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer aufgrund einer verspäteten Lieferung ist ausgeschlossen.

 

8. Versand

Bei allen unseren Warenlieferungen - auch bei freiem Versand - trägt der Empfänger alle Risiken, die mit dem Transport verbunden sind.

9. Teilweise, zusätzliche und unzureichende Lieferungen

Wir behalten uns das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% des gesamten Lieferumfangs sind zulässig und werden in der Rechnung berücksichtigt.

 

10. Änderung von Bestellungen durch den Kunden

Im Falle einer Änderung der Bestellung durch den Kunden (Abmessungen, Anzahl der Teile) muss dieser die Kosten für die bereits vorbearbeiteten oder fertigen Teile sowie für das Rohmaterial übernehmen. Außerdem werden dem Kunden die Kosten für die Bearbeitung in Rechnung gestellt.

 

11. Kontrolle und Mängelrüge

Unmittelbar nach Erhalt hat der Kunde alle Lieferungen eingehend auf Eignung und Funktionalität sowie auf Mengenabweichungen außerhalb der branchenüblichen Toleranzen zu prüfen. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt unserer Lieferung schriftlich an uns zu richten und müssen eine detaillierte Spezifikation der festgestellten Mängel enthalten (etwaige Beweismittel sind beizufügen). Die Untersuchungs- und Rügepflicht beschränkt sich nicht auf sichtbare Mängel. Ohne eine solche Mängelrüge innerhalb der Rügefrist gelten die Produkte in allen Funktionen als einwandfrei und die Lieferung als angenommen. Rücksendungen aufgrund von statistischen Kontrollen werden nur akzeptiert, wenn die Kontrollgrundlagen von beiden Parteien ordnungsgemäß genehmigt wurden und dem Kunden eine schriftliche Genehmigung zur Rücksendung ausgehändigt wurde.

 

12. Garantie, Haftung für Mängel

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen unter Vorbehalt der folgenden Bestimmungen: Alle Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen eine rechtzeitige und wirksame Mängelrüge gemäss Ziffer 11 (Mängelrügen) voraus und verfallen nach Ablauf von drei Monaten ab Übergang von Nutzen und Gefahr. Als zugesicherte Eigenschaften gelten nur solche, die in den Spezifikationen und Zeichnungen ausdrücklich als solche beschrieben wurden. Von der Garantie und der Haftung von Tavadec ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweislich auf schlechtes Material, fehlerhafte Konstruktion oder mangelhafte Ausführung zurückzuführen sind, z.B. durch Erosion oder Erosion. infolge natürlicher Erosion, mangelhafter Wartung, Transport, Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, übermässiger Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von Tavadec ausgeführter Fabrikations- oder Montagearbeiten sowie aus anderen Gründen, für die Tavadec nicht haftbar gemacht werden kann. Tavadec übernimmt keine Garantie für Produkte oder Halbfabrikate, die von Dritten geliefert werden, sowie für die Konformität der Produkte mit den öffentlichen oder privatrechtlichen Normen oder den Normen der Berufsverbände am Liefer- oder Bestimmungsort. Erweist sich die gelieferte Ware als mangelhaft und ist Tavadec unter den oben beschriebenen Bedingungen zur Gewährleistung verpflichtet, hat Tavadec in jedem Fall das Recht, innert angemessener Frist ab Werk (EXW CH- Seite 5 von 6 2710 Tavannes, Incoterms 2010) eine Ersatz- oder Nachlieferung vorzunehmen oder den Minderwert der gelieferten Ware zu akzeptieren oder die Mängel am Produkt nachträglich zu beheben. Alle weiteren Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere Schadenersatz, Folgeschäden und Rücktritt, sind ausgeschlossen. Ein Ersatz durch Dritte auf Kosten von Tavadec ist ebenfalls ausgeschlossen. Entscheidet sich Tavadec, die ihr mitgeteilten Mängel zu beheben, so hat der Kunde Tavadec dazu Gelegenheit zu geben. Die mangelhaften Teile sind Tavadec - auf Verlangen von Tavadec und nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung - auf Kosten des Kunden im Zustand der Lieferung, wenn möglich in der Originalverpackung, zurückzusenden. Der Kunde kann keine zusätzlichen Rechte und Ansprüche wegen Material-, Konstruktions- oder Ausführungsfehlern oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft geltend machen.

 

13. Stornierung der Bestellung durch den Kunden

Eine Stornierung des Auftrags während der Herstellung kann nur akzeptiert werden, wenn der Kunde sich bereit erklärt, die bereits hergestellten oder vorbearbeiteten Teile sowie die Materialkosten, Entwicklungskosten und Werkzeugkosten sowie die durch die Stornierung entstandenen Kosten zu übernehmen.

14. Stornierung der Bestellung durch Tavadec

Im Falle höherer Gewalt oder besonderer Umstände, die nicht in unserer Macht liegen, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag ohne jeglichen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz zu kündigen.

 

15. Patentverletzungen und Verletzung der Rechte Dritter

Wenn der Kunde uns ausdrücklich anweist, den Auftrag auszuführen, garantiert er die Einhaltung von Rechten Dritter gleich welcher Art. Der Kunde verpflichtet sich, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben können.

 

16. Haftung aufgrund von Nebenpflichten

Über die Verwendung der von uns gelieferten Waren und die Ausführung der bestellten Teile informieren und beraten wir die Kunden zwar nach bestem Wissen und Gewissen, lehnen aber jede Haftung im Zusammenhang mit der Eignung und der sachgerechten Verwendung der Waren ab.

 

17. Ausschluss anderer Haftungen von Tavadec

Sofern an anderer Stelle dieser Bestimmungen keine anderen Bestimmungen zur Haftung enthalten sind, ist Tavadec nur wie folgt zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die dem Kunden direkt aufgrund einer mangelhaften Lieferung oder aus einem anderen Grund, für den Tavadec haftet, entstehen: Die Haftung für Schäden von Tavadec auf allen Ebenen bleibt insgesamt auf den Wert der Lieferung beschränkt und setzt notwendigerweise voraus, dass Tavadec für den entstandenen Schaden haftet. Die Verpflichtung zum Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit der Kunde seinerseits die Haftung gegenüber seinen Abnehmern wirksam beschränkt hat oder die Haftung hätte beschränken können, dies aber nicht getan hat. Der Kunde ist verpflichtet, beschränkte Haftungen gegenüber Dritten im gesetzlich zulässigen Umfang auch zu Gunsten von Tavadec zu vereinbaren. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Schaden auf die Nichtbeachtung der Gebrauchs-, Wartungs-, Installations- und Montageanweisungen, auf ungeeigneten oder unsachgemäßen Gebrauch, auf fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, auf natürlichen Verschleiß oder auf eine vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Reparatur zurückzuführen ist. Seite 6 von 6 Tavadec haftet für Schadensverhütungsmaßnahmen (z. B. Rückrufkampagnen) des Kunden nur insoweit, als sie gesetzlich dazu verpflichtet ist. Der Kunde muss Tavadec unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren, wenn er beabsichtigt, diese Maßnahmen durchzuführen. Der Kunde hat Tavadec Gelegenheit zu geben, den Schadenfall zu prüfen. Die hier ermittelten Grundprinzipien sind entsprechend anzuwenden, sofern keine oder keine ausreichende Versicherung besteht. Die Haftung für die Produkte von Tavadec ist im Rahmen des anwendbaren Rechts ausgeschlossen. Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie die Ansprüche des Kunden - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Schadensersatzansprüche, Preisminderungen, Stornierungen oder Vertragsrücktritte ausgeschlossen. Der Kunde hat in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Sache selbst entstanden sind, wie insbesondere Produktionsausfall, entgangener Gewinn, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie alle anderen unmittelbaren oder mittelbaren Schäden.

 

18. Änderungen der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen

Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung. Spätere Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde den geänderten Bestimmungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach deren Bekanntgabe widerspricht.

 

19. Änderungen der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen

Im Falle von Streitigkeiten ist ausschliesslich das materielle Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts (einzig Art. 116 IPRG, der eine ausdrückliche Rechtswahl wie die vorliegende Rechtswahl ausdrücklich zulässt, soll von diesem Ausschluss nicht betroffen sein) und unter Ausschluss des sogenannten Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf CISG. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Tavadec.

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